Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
Für alle mit unseren Kunden abgeschlossenen Reinigungsaufträge gelten
ohne Rücksicht darauf, ob der Kunde Privatperson, Kaufmann,
Handelsgesellschaft oder juristische Person ist, die nachstehenden
Bedingungen. Änderungen oder Ergänzungen getroffener Vereinbarungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
§ 2 Auftragserteilung
Aufträge können telefonisch, per Telefax, per E-Mail, auf dem Postweg und
persönlich an uns gerichtet werden. Diese Aufträge gelten erst dann als
angenommen, wenn die Annahme von uns wenigstens telefonisch bestätigt
worden ist. Unsere Auftragsbestätigungen gelten als angenommen, wenn der
Kunde ohne Rücksicht darauf, ob er Kaufmann ist, die Ablehnung nicht
unverzüglich mitteilt. Ein im gegenseitigen Einverständnis geschlossener
Auftrag, auch mündlich, gilt als Vertragsabschluss im Sinne des BGB.
Stornierungen und Änderungen von Aufträgen gelten erst nach unserem
schriftlichen Einverständnis als angenommen.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise und Angebote sind stets freibleibend. Die Preise gelten
innerhalb des Hauptaktionsradius von 5 km der betreffenden Mobi Wash
Fahrzeugpflege frei Haus. Außerhalb des Radius zzgl. Fahrtgeldpauschale.
Eine Transportversicherung (z.B. für Fahrzeuge, deren Position verändert
werden muss) ist darin enthalten. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt
(ohne Abzug von Skonto o.ä.) zahlbar. Eine andere Zahlungsform bedarf der
Schriftform auf unseren Auftragsbestätigungen bzw. Rechnungen. Bei
Zielüberschreitung berechnen wir Zinsen in Höhe von 5 % über Bankzins. Die
Mehrwertsteuer wird getrennt ausgewiesen. Zahlungen sind grundsätzlich in
Euro zu leisten. Das Einrichten von Preisänderungen oder Rabattregelungen
bleibt der Mobi Wash Fahrzeugpflege vorbehalten. Die Zurückbehaltung von
Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannter Ansprüche des
Kunden ist ebenso wie die Aufrechnung mit irgendwelchen Forderungen
ausgeschlossen. Reklamationen berechtigen in keiner Weise zur
Zurückhaltung von Zahlungen.
§ 4 Der Kunde
Der Kunde verpflichtet sich, mit der Erteilung des Auftrages den zu
behandelnden PKW auf dem Firmengelände der zuständigen Mobi Wash
Fahrzeugpflege zu parken und alle Wert- und persönlichen Gegenstände vor
Beginn der Arbeiten aus dem Fahrzeug zu entfernen. Sollte das zu
behandelnde Fahrzeug nach individueller Absprache von einem Mitarbeiter der
Mobi Wash Fahrzeugpflege abgeholt werden, verpflichtet sich der Kunde mit
der Erteilung des Auftrages, den zu behandelnden Pkw innerhalb des
Hauptaktionsradius der zuständigen Mobi Wash Fahrzeugpflege zu parken
und alle Wert- und persönlichen Gegenstände vor Beginn der Arbeiten aus
dem Fahrzeug zu entfernen. Sollte sich das zu behandelnde Fahrzeug nicht
auf dem persönlichen Privatgrundstück des Kunden befinden, bestätigt er
hiermit vor Beginn der Arbeiten die Genehmigung des Stellplatzbesitzers
eingeholt zu haben. Des weiteren verpflichtet er sich, den von uns bestimmten
ausführenden Mitarbeiter während und an der Ausführung der Arbeiten nicht
zu behindern. Die Wahl des ausführenden Mitarbeiters liegt gänzlich bei uns.
Dem Kunden wird nahe gelegt, die vereinbarten Leistungen und das
zurückerhaltene Restgeld sofort zu prüfen, da spätere Reklamationsansprüche
nicht berücksichtigt werden können. Dieses gilt auch bei einer eventuellen
Beschädigung des Fahrzeuges. Bei Abbruch der Arbeiten seitens des Kunden
gilt der Auftrag als zur Zufriedenheit des Kunden ausgeführt und der
Rechnungsbetrag wird in voller Höhe fällig.
§ 5 Ausführung der Arbeiten
Der ausführende Mitarbeiter unseres Unternehmens verpflichtet sich, den ihm
zugeteilten Auftrag bestmöglich auszuführen und den Wünschen des Kunden
im Rahmen der geltenden Preis-Leistungs-Vereinbarung nachzukommen.
Hierbei gelten die vorab vereinbarten Preise als verbindlich. Abbildungen und
Beschreibungen in Prospekten oder Preislisten sind für die Ausführung nicht
verbindlich. Die Reinigungsprogramme können nach Ermessen des Kunden
individuell zusammengestellt werden, die aufgeführten Konditionen in der
Preis-Leistungs-Tabelle sind hierbei
verbindlich. Bei vereinbarten Leistungen, die vor Ort durch gesetzliche Vorgaben
oder sonstigen Gründen nicht zu erbringen sind gilt es als vereinbart, dass das
Fahrzeug aus eigenem Antrieb zum nächstgelegenen
Vertragsreinigungsstützpunkt gebracht wird. Reinigungsprodukte werden generell
flaschenweise verkauft. Nicht vollständig verbrauchte Reinigungsmittel
berechtigen in keiner Weise zur Rückforderung erbrachter Zahlungen.
§ 6 Bestandteile der Reinigungsvereinbarung
Sollte aufgrund des Fahrzeugzustandes oder –Größe der vorgegebene
Arbeitszeitaufwand überschritten werden, wird für jede weitere Stunde von uns
ein Aufpreis in Höhe von 25 Euro je Stunde berechnet. Dieses wird in der
Abrechnungstabelle unter „Sonstiges“ aufgeführt. Alle
Außenreinigungsprogramme sind, vor Ort, wetterabhängig. Sollte deren
Ausführung durch höhere Gewalt ver- bzw. behindert werden steht es dem
Kunden frei zu entscheiden, ob das Fahrzeug zur Beendigung des Auftrages
durch eigenen Antrieb zu einem Reinigungsstützpunkt gebracht wird, oder ob der
Auftrag zu einem späteren Termin beendet werden soll. Im Falle späterer
Beendigung gilt die erbrachte Leistung als Teilauftrag bzw. selbständiges
Geschäft. Es erfolgt hierüber gesonderte Rechnung. Der Kunde hat nicht das
Recht, diese Rechnung erst nach Beendigung des Gesamtauftrages zu
bezahlen.
§ 7 Haftung und Garantie
Die Mobi Wash Fahrzeugpflege übernimmt die volle Haftung für Schäden, die
durch ihre Arbeit am Kraftfahrzeug verursacht werden. Die Haftung für Schäden,
die vor der Reinigung und Pflege an dem betroffenen Fahrzeug schon vorhanden
waren und durch die Reinigung und Pflege veräußert wurden, wird nicht
übernommen. Die Mitarbeiter der Mobi Wash Fahrzeugpflege machen den
Kunden vor Beginn der Arbeiten auf bereits vorhandene Schäden aufmerksam,
die der Kunde schriftlich zu bestätigen hat. Die Mobi Wash Fahrzeugpflege
übernimmt keine Garantie für den Erfolg der von ihr am Kraftfahrzeug
ausgeführten Arbeiten, wenn der Zustand des Kraftfahrzeuges schon im
vornherein an einem Erfolg zweifeln läßt. Über diesen Umstand wird der Kunde
vor Beginn der Arbeiten informiert.
§ 8 Mobilitätsservice
Sofern der Kunde von der Mobi Wash Fahrzeugpflege für die Dauer der
Bearbeitung Ersatzfahrzeug (Mobi Mobil) erhalten hat, gilt folgendes als
vereinbart: Es kommen Fahrzeuge der Marke Smart zum Einsatz. Bei
Übernahme des Fahrzeuges muss der Kunde (Fahrer) im Besitz einer gültigen
Fahrerlaubnis sein. Diese ist bei Fahrzeugübernahme vorzulegen. Das Fahrzeug
ist Vollkaskoversichert. Im Schadensfall gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von
1.000,00 Euro als vereinbart. Die Entleihung des Fahrzeuges gilt als
Serviceleistung und wird für eine Wegstrecke von insgesamt maximal 50 km
nicht in Rechnung gestellt. Für jeden mehr gefahrenen Kilometer werden dem
Kunden 0,50 Euro zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt Der Kunde erhält das
Fahrzeug vollgetankt. Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich zu
behandeln und vollgetankt zurückzugeben. Für Schäden am Fahrzeug haftet der
Kunde in vollem Umfang.
Bei Übernahme des Fahrzeuges gilt das Fahrzeug in jedem Fall als in
einwandfreiem Zustand und unbeschädigt übernommen. Der Kunde kann sich
später nicht mehr darauf berufen, dass eventuelle Beschädigungen bereits
vorhanden waren. Bei Übernahme des Fahrzeuges sind eben solche eventuell
vorhandenen Beschädigungen vorher zu protokollieren und aufzunehmen.
§ 9 Erfüllungsort
Gerichtsstand ist unabhängig des Erfüllungsortes für Leistung, Lieferung und
Zahlung der Geschäftssitz der Mobi Wash Fahrzeugpflege. Sofern der
Vertragspartner Vollkaufmann ist wird hiermit vereinbart, dass für alle
Rechtsstreitigkeiten aus dem diesem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis
ohne Rücksicht auf den Streitwert das Gericht der Mobi Wash Fahrzeugpflege
zuständig ist. Die Nichtigkeit einer einzelnen Bestimmung der vorstehenden
Verkaufs- und Lieferbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht.
Aufgestellt März 2010